Dieser Prüfschritt ist bei offener Funktionalität immer anwendbar.
Es wird davon ausgegangen, dass die Prüferin / der Prüfer sich mit der Handhabung von Screenreadern auskennt und dass die vom Screenreader ausgegebenen Rollen-Bezeichnungen bekannt sind und auf die der API (z.B. bei der Prüfung mit Accessibility Insights) übertragen werden können. Ebenso müssen Kenntnisse in der Verwendung der Windows-Bildschirmlupe vorhanden sein.
Wie wird geprüft
- Prüfen, ob ein bestimmter Screenreader für die Anwendung empfohlen wird. Falls ja, diesen zur Prüfung verwenden (führt in der Regel bei 4.1.2 zu Einschränkungen).
- Screenreader aktivieren.
- In Abhängigkeit vom jeweiligen Element prüfen, ob dessen Name, Rolle, Status und Beschreibung (z.B. HelpText) ausgegeben wird.
- Im Falle der Prüfung unter Windows die Windows-Bildschirmlupe aktivieren (z.B. mit WIN+Pluszeichen)
- In den Einstellungen prüfen, ob die Verfolgung des Tastaturfokus aktiviert ist.
- Durch Tabben prüfen, ob die Bildschirmlupe dem jeweiligen Tab-Fokus folgt.
Beispiele
- Bei Schaltflächen gibt der Screenreader immer deren Namen und Rolle aus, sobald sich das betreffende Element im Tastaturfokus befindet.
- Bei Checkboxen (Kontrollfeldern) und Radiobuttons (Auswahlfeldern) gibt ein Screenreader korrekt deren Zustand aus (aktiviert / nicht aktiviert).
- In einer Tableiste (Reiter-Navigation) gibt der Screenreader korrekt aus, welcher Tab gerade ausgewählt ist und welcher nicht.
- Zu einem Bedienelement wird vom Screenreader nicht nur seine Bezeichnung (AccessibleName), sondern auch eine kurze Erläuterung sowie der dazu gehörende Tastaturbefehl mit ausgegeben.
Anforderung (Beschreibung)
Wenn die Software eine Benutzungsschnittstelle bereitstellt, muss sie
- die Rolle,
- den Zustand (die Zustände),
- die Grenze,
- den Namen und
- die Beschreibung von Benutzungsschnittstellen-Elementen
durch Software der Assistenztechnologien bestimmbar machen, indem sie die Dienste wie in Prüfschritt 5.2.3 beschrieben verwendet.
Warum wird das geprüft
Screenreader verwenden in der Regel die Accessibility-API (oder mehrere) des Betriebssystems (des Browsers etc.). Sofern Anwendungssoftware die gleiche API semantisch korrekt bedient, wird die Screenreader-Ausgabe ebenfalls für die barrierefreie Nutzung zielführend sein. Sollten sich bei der Screenreader-Prüfung Widersprüche zu den Ergebnissen aus 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) ergeben, beispielsweise eine nicht korrekte Ausgabe des AccessibleName, obwohl die Prüfung mit Accessibility Insights diesbezüglich keinen Fehler ergab, so kann von einer fehlerhaften Umsetzung des Screenreaders ausgegangen werden, was in 5.2.4 (Assistenztechnologie) negativ bewertet werden müsste. Die Fokusverfolgung mit Vergrößerungssoftware dient zur Prüfung, ob die Begrenzung der Benutzungsschnittstellen-Elemente korrekt der Accessibility API zur Verfügung gestellt wird.
Verweise (Referenzen)
- EN 301549 v3.2.1 Kap. 11.5.2.5 Object information