Dieser Prüfschritt ist bei offener Funktionalität anwendbar.

Wie wird geprüft

In der Regel ist dieser Prüfschritt bereits mit 5.2.1 erfüllt. Sofern er nicht erfüllt ist, ist zu prüfen, ob das Betriebssystem, der Browser (bei Webanwendungen) etc. eine Accessibility API besitzt.

Beispiele

Siehe 5.2.1.

Anforderung (Beschreibung)

Besitzt ein Betriebssystem (ein Browser, eine Virtualisierungs-Software oder eine Remote Desktop-Umgebung) keine Accessibility-API, so ist das eine Blockade. Andernfalls ist dieser Prüfschritt erfüllt.

Warum wird das geprüft

Ohne Accessibility API kann Anwendungssoftware, die barrierefrei programmiert wurde, nicht mit Hilfsmitteln genutzt werden.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kap. 11.5.2.2 Platform accessibility service support for assistive technologies
  • WCAG v2.1 Kap. 5.2.4 Only Accessibility-Supported Ways of Using Technologies