Dieser Prüfschritt ist bei offener Funktionalität und immer dann anwendbar, wenn die zu prüfende Oberfläche Bedienelemente enthält.
Es wird davon ausgegangen, dass die Prüferin / der Prüfer sich mit der Handhabung von Screenreadern auskennt und dass die vom Screenreader ausgegebenen Rollen-Bezeichnungen bekannt sind und auf die der API (z.B. bei der Prüfung mit Accessibility Insights) übertragen werden können.
Wie wird geprüft
- Prüfen, ob die Benutzeroberfläche Elemente enthält, deren Zustand durch Klicken verändert werden kann.
- Prüfen, ob ein bestimmter Screenreader für die Anwendung empfohlen wird. Falls ja, diesen zur Prüfung verwenden (führt in der Regel bei 4.1.2 zu Einschränkungen).
- Screenreader aktivieren.
- Versuchen, die Änderungen, die mit der Maus hervorgerufen werden können, auch mit Nutzung des Screenreaders (falls notwendig, in Verbindung mit den Tastaturkommandos der zu testenden Anwendung) zu bewerkstelligen.
Beispiele
- Die Abspielposition in einem Audio-Player kann sowohl mit der Maus, mit der Tastatur, also auch mit der Tastatur in Verbindung mit einem Screenreader verändert werden. Der Einstellknopf ändert im Fokus seine Farbe, um zu signalisieren, dass er aktiv. Dies wird auch mit dem Screenreader ausgegeben.
- Schalter können nicht nur mit der Tastatur, sondern auch mit der Tastatur in Verbindung mit dem Screenreader oder einer Vergrößerungssoftware betätigt werden.
Anforderung (Beschreibung)
Wenn es die Sicherheitsanforderungen zulassen, muss Software, die eine Benutzungsschnittstelle bereitstellt, der Software der Assistenztechnologien
- die Änderung von Zuständen und Eigenschaften von Benutzungsschnittstellen-Elementen erlauben, sofern der Benutzer diese Elemente ändern kann,
indem sie die Dienste wie in Prüfschritt 5.2.3 beschrieben verwendet.
Warum wird das geprüft
Wenn eine Nutzung einer Anwendung mit Maus und Tastatur möglich ist, darf die Nutzung von Hilfsmitteltechnologien nicht dazu führen, dass diese Nutzbarkeit eingeschränkt wird.
Verweise (Referenzen)
- EN 301549 v3.2.1 Kap. 11.5.2.16 Modifications of states and properties