Der Prüfschritt ist immer anwendbar.

Wie wird geprüft

Alle Schriften der Anwendung können mit den Schriftgröße-Einstellungen der Plattform oder der Anwendung auf 400% vergrößert werden, ohne dass dabei Inhalt oder Funktionalität verloren gehen.

Die Fenstergröße auf eine Breite von 320px einstellen.
Alternativ die Fenstergröße auf eine Breite von 1280px und 400% Zoomvergrößerung einstellen.

Prüfen, ob alle Inhalte ohne Verlust von Informationen und Funktionen weiterhin zugänglich sind. Wenn die Inhalte richtig umbrechen, prüfen, ob die Nutzung ohne horizontales Scrollen möglich ist.

Vorgehen

Bei einer webbasierten Software ist zu prüfen, ob im Browser mit der gewählten Tastenkombination (z. B. Strg + +) die Inhalte bei einer Viewport-Breite von 1280px ohne Überlagerungen auf 400% skaliert werden, bspw. im Browser Chrome. Dies gilt ebenso für eine Viewport-Breite von 320px ohne Vergrößerung.

Für nicht-webbasierte Software gilt es ebenfalls die Inhalte auf 400% zu skalieren und zu prüfen, ob die Inhalte bei einer Fensterbreite von 1280px ohne Überlagerungen korrekt umbrechen (die Tastenkombination ggf. in der Dokumentation nachlesen). Dies gilt ebenso für eine Viewport-Breite von 320px ohne Vergrößerung. Hierfür bieten sich folgende Möglichkeiten an:

  • In der Windows-Systemsteuerung die Anzeigeeinstellungen anpassen (Die Einstellung ist je nach Windows-Version an unterschiedlichen Stellen zu finden).
  • Falls vorhanden, Zoomfunktion der Anwendung benutzen.
  • Falls sich Einstellmöglichkeiten kumulieren, so dass einzelne Schriften nun mehrfach vergrößert sind, können soweit möglich zuvor getroffene Einstellungen zurückgenommen werden.

Anschließende Sichtprüfung und Erprobung:

  • Feststellen, ob Inhalte so umbrechen, dass eine Nutzung ohne horizontales Scrollen möglich ist und keine Inhalte und Funktionen verloren gehen.
  • Ausnahme: Inhalte, die ein zweidimensionales Layout erfordern, wie z. B. Tabellen, Diagramme, Präsentationen usw., dürfen weiterhin horizontal gescrollt werden.

Beispiele

  • Bei Anpassung der Fensterbreite wechselt die Anwendung in die responsive Ansicht.
  • Ein horizontales Menü ist als Dropdown-Menü zugänglich.
  • Die Inhalte einer Tabelle mit fachlich relevanten Informationen sind durch horizontales Scrollen erreichbar.

Bewertung

Wenn wichtige Bereiche der Anwendung abgeschnitten sind, so dass der Benutzer sie nicht mehr lesen und bedienen kann, so ist dies eine Blockade. 

Anforderung (Beschreibung)

Software webbasiert oder Software mit offener Funktionalität

Inhalt kann ohne Verlust von Informationen oder Funktionalität und ohne, dass Scrollen in zwei Richtungen erforderlich ist, dargestellt werden für:

  • vertikal scrollenden Inhalt in einer Breite von 320 CSS-Pixeln;
  • horizontal scrollenden Inhalt in einer Höhe von 256 CSS-Pixeln;

Ausgenommen sind Teile des Inhalts, die ein zweidimensionales Layout für Benutzung oder Bedeutung erfordern.

Anmerkung: 320 CSS-Pixel entspricht einer Ausgangs-Ansichtsbereichsbreite von 1.280 CSS-Pixeln bei 400 % Vergrößerung. Bei Nicht-Web-Software, die für horizontales Scrollen gestaltet ist (z. B. mit vertikalem Text), entsprechen die 256 CSS-Pixel einer Ausgangs-Ansichtsbereichshöhe von 1.024 Pixeln bei 400 % Vergrößerung.

Nicht-Web-Software mit geschlossener Funktionalität

Wenn die Software keinen Zugriff auf Vergrößerungsfunktionen der Plattform oder der Assistenztechnologie hat, muss sie die Anforderungen für Nicht-Web-Software des Prüfschritt 1.4.4 Textgröße erfüllen.

Warum wird das geprüft

Das Ziel ist die Bereitstellung eines Bedienmodus, in dem der Text groß genug ist, um von Benutzern mit stark vermindertem Sehvermögen genutzt werden zu können, ohne dass diese Benutzer in zwei Richtungen scrollen müssen.

Einordung (Abgrenzung)

In diesem Prüfschritt geht es darum, ob Inhalte beim Zoomen oder in schmalen Fenstern ohne Verlust von Information umbrechen. Die Vergrößerbarkeit von Schrift ist Gegenstand von Prüfschritt 1.4.4 „Textgröße ändern“.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kap. 11.1.4.10 Reflow
  • EN 301549 v3.2.1 Kap. 5.1.4 Functionality closed to text enlargement
  • WCAG v2.1 Kap. 1.4.10 Reflow
  • ISO 9241-171 Kap. 10.3.2 Benutzern die Einstellung einer Mindestschriftgröße ermöglichen