15.02.2021
Seit dem Ende der Förderung des Projektes BIT inklusiv hat sich einiges geändert. Eine neue BITV wurde verabschiedet, der EU-Standard für die Vergabe barrierefreier IT wurde an die WCAG 2.1 angepasst und aktuell wird ein neuer EU-Durchführungsbeschluss erwartet, der die EN 301 549 in der Version 3.1.1 zum Maßstab für barrierefreie IT erklärt.
Es wurde also Zeit, dem Prüfverfahren für Anwendungssoftware einen neuen Anstrich zu geben und gleichzeitig transparenter zu machen, welche Anforderungen der EN 301 549 wie bewertet wurden, damit ein Monitoring leichter möglich wird.
Der Softwaretest kann eingesehen werden unter https://bit-inklusiv.de/bitv-softwaretest. Dem BIT inklusiv-Netzwerk ist es weiterhin ein Anliegen, dass Prüfungen nachvollziehbar sind. Das sind sie nur, wenn öffentlich dokumentiert ist, wie geprüft wurde. Daher stehen alle Beschreibungen des Verfahrens unter Creative-Commons-Lizenz.
Die Überarbeitung wurde durchgeführt von der AG-Softwaretest des BIT inklusiv-Netzwerks. Aktiv und mit großem Engagement dabei waren
- Monika Augustin (digital barrierefrei)
- Antonia Blaga, Alexander Rotermehl (Generalzolldirektion)
- Christoph Gesting, Peter Schabsky, Natalie Panek (QuinScape GmbH)
- Johannes Fischer (dzb lesen, Überwachungsstelle Barrierefreiheit von IT Sachsen)
- Detlef Girke (BITV-Consult)
Allen Beteiligten auch von dieser Stelle noch einmal einen ganz herzlichen Dank für die hervorragende und produktive Zusammenarbeit.