Der Prüfschritt ist immer anwendbar.
Wie wird geprüft
Es ist zu prüfen, ob Verweise auf Inhalte der Anwendung über sensorische Merkmale wie die Form, Größe, Farbe, Größe, visueller Position, Ausrichtung oder Klang vorhanden sind. Wird der Verweis auch auf andere Weise bereitgestellt, sodass auch Benutzer die Formen oder Größen nicht wahrnehmen können diese verstehen?
Beispiele
- Fehler: Details können Sie in der rechten Spalte nachlesen
- Fehler: Bei einem Umfrageergebnis ist beschrieben, dass der größere Balken die Antwort der meisten Teilnehmer anzeigt.
- Fehler: Mit dem runden Schalter können Sie die Aktion jederzeit abbrechen.
- Fehler: In einemVideo-/Sprach-Konferenzsystem wird angegeben, dass einen bei einen Piepton ein weiterer Teilnehmer den Raum betritt.
- Fehler: Bei einer mehrseitigen Online-Umfrage wird ein Link verwendet, der als grünes Pfeilsymbol in der unteren rechten Ecke des Inhalts platziert ist. Der Pfeil hat eine deutliche Kennzeichnung mit „Weiter“, jedoch heißt es in der Anweisung: „Um zum nächsten Abschnitt zu gelangen, wählen Sie das grüne Pfeilsymbol mit der Bezeichnung in der unteren rechten Ecke unter der Umfrage.“ Dies ist ein Beispiel für Positionierung, Farbe und Beschriftung.
Anforderung (Beschreibung)
Anweisungen für die Bedienung oder Verwendung der Inhalte werden nicht ausschließlich über sensorische Merkmale (Farbe, Form, Größe, Position) vermittelt. Durch zusätzliche Informationen kann sichergestellt werden, dass auch Blinde und sehbehinderte Benutzer die Inhalte verstehen.
Warum wird das geprüft
Mit diesem Erfolgskriterium soll sichergestellt werden, dass alle Benutzer auf alle Inhalte zugreifen können. Dies gilt auch dann, wenn sie Form oder Größe nicht wahrnehmen oder Informationen über die räumliche Position bzw. Ausrichtung nicht verwenden können. Einige Benutzer mit Behinderungen können Form oder Position aufgrund der Art der von ihnen verwendeten Hilfstechnologien nicht wahrnehmen. Dieses Erfolgskriterium erfordert die Bereitstellung zusätzlicher Informationen.
Einordnung (Abgrenzung)
Ob eine Anwendung ohne die Wahrnehmung von Farbe genutzt werden kann, ist Gegenstand von Prüfschritt 1.4.1.
Verweise (Referenzen)
- EN 301549 v3.2.1 Kap. 11.1.3.3 Sensory characteristics
- WCAG v2.1 Kap. 1.3.3 Sensory characteristics