Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Anwendung aufgezeichnete Videos mit Tonspur anbietet. Sogenannte „synchrone“ oder „synchronisierte“ Videos enthalten im Gegensatz zu stummen „Nur“-Video-Formaten Bild und Ton.

Wenn die Tonspur des aufgezeichneten Videos Informationen enthält, müssen Untertitel als Alternative bereitgestellt werden.

Wie wird geprüft

Aufgezeichnete Videos identifizieren und prüfen, ob diese über Untertitel verfügen. Auch alle wichtigen zusätzliche Informationen müssen für den Benutzer bereitgestellt werden.

  • Entsprechen die hörbaren Inhalte auch den Untertiteln?
    Hinweis: Dies betrifft auch „nichtsprachliche Informationen“, die für das Verständnis der Handlung wichtig sind.
    • Zu den „nichtsprachliche Informationen“ zählen nach Definition der WCAG 2.1:
      • Geräuscheffekte
      • Musik
      • Lachen
      • Identifizierung und Position des Sprechers
  • Sind keine Untertitel vorhanden, ist zu prüfen, ob das Video als ergänzende Medienalternative zum Text angeboten wird. Dabei darf das Video keine wichtigen Informationen über den Text hinaus liefern, sonst benötigt das Video Untertitel. Ist die Medienalternative deutlich erkennbar?

Beispiele

  • Ein Tutorial enthält neben der Tonspur auch eine Bildunterschrift (das Video zeigt die Anleitung für einen Prozess in der Anwendung).
  • In einem Video unterhalten sich Menschen, während im Hintergrund ein Unfall mit einem lauten Knall passiert. Der laute Knall wird im Untertitel beschrieben.

Anforderung (Beschreibung)

Untertitel werden für alle Audioinhalte des aufgezeichneten Videoinhalts bereitgestellt, ausgenommen es handelt sich bei der Video-Datei bereits um eine Medienalternative für Text. Ist das der Fall, sollte dies klar und deutlich gekennzeichnet sein.

Manchmal werden sie auch „Untertitel für Gehörlose und Schwerhörige“ genannt. Nach der Definition der WCAG 2.1 gilt, dass Untertitel sowohl für sprachliche als auch nichtsprachliche Audio-Informationen notwendig sind.

Warum wird das geprüft

Benutzer, die ein eingeschränktes Hörvermögen haben, können über Untertitel auf die Informationen im synchronisierten Medium zugreifen. Des Weiteren können Untertitel auch Nutzern, deren Muttersprache nicht der des Videos entspricht, helfen.

Einordung (Abgrenzung)

  • Live-Videos werden in Prüfschritt 1.2.4 getestet.
  • Alternativ-Texte für Grafiken und Objekte werden in Prüfschritt 1.1.1 getestet.

Verweise (Referenzen)

  • EN 301549 v3.2.1 Kap. 11.1.2.2 Captions (pre-recorded)
  • WCAG v2.1 Kap. 1.2.2 Captions (pre-recorded)