Im Sommer 2016 trat das neue Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft. Eine wesentliche Neuerung des Gesetzes ist eine Schlichtungsstelle nach dem BGG, die seit dem 6.12. aktiv ist.
Seit dem 6. Dezember 2016 können sich Menschen mit Behinderung bei Bedarf in Rechtsfällen an die unabhängige Schlichtungsstelle wenden, die im Rahmen des novellierten Behindertengleichstellungsgesetzes ins Leben gerufen wurde.
„Der 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Das war auch ein guter Tag für das Inkrafttreten der Schlichtungsverordnung. In anderen Ländern, wie beispielsweise Österreich, sehen wir, dass durch die Schlichtung Barrieren beseitigt werden und so die Teilhabe gestärkt wird,“ berichtet Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Die bei Bentele eingerichtete Schlichtungsstelle soll als Anlaufstelle mit den am Verfahren Beteiligten eine einvernehmliche Lösung finden, um Diskriminierungen zu beseitigen. So sollen außergerichtliche und rasche Streitbeilegungen für Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden. Die SchlichterInnen sind JuristInnen und werden auch Mediation anbieten. „Ich freue mich sehr, dass die Schlichtungsstelle nun ihre Arbeit aufnehmen kann. Damit ist erstmals eine Anlaufstelle für Verbände und Einzelpersonen geschaffen, um Diskriminierungen zu beseitigen. Die Schlichtungsstelle ist ein konkretes Angebot, mit dem wir die Beteiligten an einen Tisch bringen können und mit professioneller Unterstützung – und manchmal auch ganz pragmatisch – einvernehmliche Lösungen finden,“ erklärt Bentele.
Das Schlichtungsverfahren bietet viele Vorteile im Vergleich mit einem gerichtlichen Prozess. Das Angebot der Schlichtung ist risiko- und kostenfrei. Notwendige Reisekosten werden auf Antrag erstattet. Es soll keinen Gewinner und keinen Verlierer, vielmehr soll es um das gemeinsame Erarbeiten einvernehmlicher Lösungen gehen.
Auch Verbände, die nach dem Behindertengleichstellungsgesetz anerkannt sind, können dieses Angebot nutzen. Verbände hatten in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass ihnen die Verbandsklage ein wichtiges Instrument ist, welches aber einige Schwachstellen hat. Durch das Schlichtungsverfahren, das zugleich Voraussetzung für die spätere Durchführung des Verbandsklageverfahrens ist, sind nun einige Hemmschwellen weggefallen.